Pflegekassenleistungen / Ambulante Pflege
Haben Sie Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung?
Um diese zu erhalten, benötigen Sie einen aktuell zugewiesenen Pflegegrad 1-5. Ansonsten muss für die Einstufung zuerst ein Pflegegeldantrag bei Ihrer Pflegekasse gestellt werden.
Nach Antragsübermittlung werden Sie und Ihre Angehörigen durch den durch die Pflegekasse beauftragten Medizinischen Dienst (MDK) besucht. Im Zuge dieses Hausbesuches wird die Pflegebedürftigkeit überprüft und anschließend der Pflegegrad (1-5) festgelegt.
Anschließend können alle dem Pflegegrad entsprechenden Leistungsarten in Anspruch genommen und verplant werden, u.a. durch einen häuslichen Pflegedienst wie uns.
Unser Team ist für die Ambulante Pflege im Raum Gelsenkirchen gerne für Sie da – und berät Sie bereits vorab rund um das Thema Pflegekassenleistung und die Pflegegrade.
Selbstständig im eigenen Zuhause
Die Ambulante Pflege ermöglicht es vielen Menschen, die alleine nicht mehr zurechtkommen, dennoch in den eigenen vier Wänden zu bleiben.
Pflegekassenleistungen
Unser Leistungsangebot
Um eine bestmögliche Versorgung zu garantieren, stehen unter anderem 33 verschiedene Leistungskomplexe zur Verfügung. Zu den typischen Pflegekassenleistungen gehören unter anderem:
Übersicht der 33 Leistungskomplexe aus SGB XI inkl. neuer Preisliste gültig ab 2024
Hier finden Sie eine Übersicht der Leistungskomplexe SGB XI (Pflegekassenleistungen, inkl. Preise, gültig ab 01.01.2024)
KOSTENLOSE BERATUNG
Haben Sie Fragen zum Thema Pflegekassenleistungen?
Gerne beraten wir Sie telefonisch, kostenlos und unverbindlich. Oder wir vereinbaren einen persönlichen Gesprächstermin mit Ihnen und informieren ausführlich rund um die ambulante Pflege, oder über die Leistungen der Pflegekasse und wie diese in Auftrag gegeben werden.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Sie.