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Pflegekassenleistungen

oder auch Grundpflege nach SGB XI
(verfügbar mit dem Pflegegrad 1-5)

Pflegekassenleistungen / Ambulante Pflege

Haben Sie Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung?

Ja, denn jeder pflegebedürftige Mensch hat rechtlichen Anspruch darauf.

Um diese zu erhalten, benötigen Sie einen aktuell zugewiesenen Pflegegrad 1-5. Ansonsten muss für die Einstufung zuerst ein Pflegegeldantrag bei Ihrer Pflegekasse gestellt werden.

Nach Antragsübermittlung werden Sie und Ihre Angehörigen durch den durch die Pflegekasse beauftragten Medizinischen Dienst (MDK) besucht. Im Zuge dieses Hausbesuches wird die Pflegebedürftigkeit überprüft und anschließend der Pflegegrad (1-5) festgelegt.

Anschließend können alle dem Pflegegrad entsprechenden Leistungsarten in Anspruch genommen und verplant werden, u.a. durch einen häuslichen Pflegedienst wie uns.

Unser Team ist für die Ambulante Pflege im Raum Gelsenkirchen gerne für Sie da – und berät Sie bereits vorab rund um das Thema Pflegekassenleistung und die Pflegegrade.

Pflegekassenleistungen

Unser Leistungsangebot

Um eine bestmögliche Versorgung zu garantieren, stehen unter anderem 33 verschiedene Leistungskomplexe zur Verfügung. Zu den typischen Pflegekassenleistungen gehören unter anderem:

Duschen & Körperpflege

An- und Auskleiden

Hilfe beim Baden

Hilfe beim Aufstehen

Mobilisation

Betten machen

Hilfe bei Nahrungsaufnahme

Beratungsbesuche nach §37.3

Verhinderungspflege / Urlaubsvertretung

Neue Leistungsbeträge für Pflegeleistungen ab 1. Januar 2025

Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) hat der Gesetzgeber eine Anpassung aller Leistungen der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 beschlossen. Die Leistungsbeträge nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) steigen jeweils um 4,5 Prozent.

Die neuen Beträge für Pflegeaufwendungen sind nachfolgend aufgeführt:

Bundesverwaltungsamt

Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI)

Pflegegradmonatlicher Höchstbetrag
ab 1. Januar 2025
vormals monatlicher Höchstbetrag
bis 31. Dezember 2024
Pflegegrad 1Kein AnspruchKein Anspruch
Pflegegrad 2796,00 Euro761,00 Euro
Pflegegrad 31.497,00 Euro1.432,00 Euro
Pflegegrad 41.859,00 Euro1.778,00 Euro
Pflegegrad 52.299,00 Euro2.200,00 Euro

Pflegegeld (§ 37 SGB XI)

Pflegegradmonatlicher Höchstbetrag
ab 1. Januar 2025
vormals monatlicher Höchstbetrag
bis 31. Dezember 2024
Pflegegrad 1Kein AnspruchKein Anspruch
Pflegegrad 2347,00 Euro332,00 Euro
Pflegegrad 3599,00 Euro573,00 Euro
Pflegegrad 4800,00 Euro765,00 Euro
Pflegegrad 5990,00 Euro947,00 Euro

Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI)

PflegegradHöchstbetrag im Kalenderjahr
ab 1. Januar 2025
Höchstbetrag im Kalenderjahr
bis 31. Dezember 2024
Pflegegrade 2 bis 51.854,00 Euro1.774,00 Euro

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)

PflegegradHöchstbetrag im Kalenderjahr
ab 1. Januar 2025
Höchstbetrag im Kalenderjahr
bis 31. Dezember 2024
Pflegegrade 2 bis 51.685,00 Euro1.612,00 Euro

Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

Pflegegradmonatlicher Höchstbetrag
ab 1. Januar 2025
monatlicher Höchstbetrag
bis 31. Dezember 2024
Pflegegrade 1 bis 5131,00 Euro125,00 Euro

Pflegeverbrauchshilfsmittel (§ 40 SGB XI)

Pflegegradmonatlicher Höchstbetrag
ab 1. Januar 2025
monatlicher Höchstbetrag
bis 31. Dezember 2024
Pflegegrade 1 bis 542,00 Euro40,00 Euro

Übersicht der 33 Leistungskomplexe aus SGB XI inkl. neuer Preise gültig ab 2025

Hier finden Sie eine Übersicht der Leistungskomplexe SGB XI (PDF-Datei, inkl. Preise, gültig ab 01.01.2025)

KOSTENLOSE BERATUNG

Haben Sie Fragen zum Thema Pflegekassenleistungen?

Gerne beraten wir Sie telefonisch, kostenlos und unverbindlich. Oder wir vereinbaren einen persönlichen Gesprächstermin mit Ihnen und informieren ausführlich rund um die ambulante Pflege, oder über die Leistungen der Pflegekasse und wie diese in Auftrag gegeben werden.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Sie.